AGB für Personalvermittlung (Feststellenvermittlung)

AGB für Personalvermittlung (Feststellenvermittlung)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Personalauftragsvermittlung.
Dieses gilt nur für Festkunden. Für Arbeitnehmerüberlassungen (Leiharbeitsunternehmen) gelten gesonderte Vereinbarungen.

Vorwort
Die hiernach aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Vertrages für und treten bei Abschluss des Arbeitsvertrages durch jobba vorgeschlagenen Personaldossiers in Kraft. In diesem Fall gelten die hiernach beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als stillschweigend angenommen.

Honorar
Das Honorar basiert auf dem Erfolgsprinzip.
Unser Honorar beträgt bei einer erfolgreichen Personalvermittlung insgesamt 7 % vom Bruttojahresgehalt
(Beispiel: 2500 EUR Monatsgehalt x 12 Monate / 7 % = 2.100 EUR)

Die Gesamthöhe des Honorars wird in 3 Raten fällig, jeweils:
1. Rate in Höhe nach 1 Monat ab Beschäftigungsbeginn
2. Rate in Höhe nach 3 Monaten ab Beschäftigungsbeginn
2. Rate in Höhe nach 6 Monaten ab Beschäftigungsbeginn

In Einzelfällen bestehen Verhandlungsmöglichkeiten.

Die Raten werden erst nach den genannten Beschäftigungszeiten fällig.
Bei vorzeitigen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis werden keine weiteren Raten fällig.

Fälligkeit des Honorars/Zahlungsbedingungen
jobba stellt den Anspruch auf ein Honorar, sobald ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde.
Die Rechnung ist innerhalb von 10 Tagen zzgl. MwSt. und ohne Skonto zu begleichen.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Deutschland

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